
Ab November gelten höhere Gebühren für den neuen Personalausweis. Wie lange ist Ihrer noch gültig? Der neue Personalausweis, der ab 1. November 2010 eingeführt wird, ist nur so groß wie eine Scheckkarte.
Er soll neben der üblichen Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild auch elektronischer Datenträger sein und so etwa Bezahlen im Internet ermöglichen, das Anmelden an Portalen oder Ausfüllen von Formularen im Internet erleichtern.
Bis zur freiwilligen Speicherung des Fingerabdruckes und eines elektronischen Zertifikats, um digitale Dokumente rechtsgültig zu unterzeichnen, wird künftig das Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten reichen. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises wird nach einem Entwurf des Bundesinnenministeriums ab November 2010 - 28,80 Euro betragen. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein. Für den Fall, dass Sie die neuen Funktionen nicht benötigen und Ihr Ausweis bald abläuft, können Sie rechtzeitig vor dem 1. November 2010 einen neuen Personalausweis zum ehemaligen Preis von 8 Euro beantragen. Das Einwohnermeldeamt gibt Ihnen unter 034297-71834 dazu gern Auskunft.