Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes zu Widerspruchsrechten gegen Datenübermittlung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Großpösna möchte Sie auf die Möglichkeit des Widerspruches gegen Datenübermittlungen (Übermittlungssperren) nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gem. § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gem. § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft für Personen, die keiner Religion angehören gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
Der Widerspruch kann in schriftlicher Form im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Großpösna eingelegt werden.
Gräfe
Einwohnermeldeamt